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Versicherungsberater


  • wir beraten nur online Selbstständige, Firmen, Privatkunden und medizinisches Personal (wie Ärzte) bedarfs- und personenorientiert über Personen-, Sach- und Vermögensschadenversicherungen
  • erstellen Risikoanalysen für ihre Mandanten und beraten über den Versicherungsschutz, der auf die Bedürfnisse des jeweiligen Auftraggebers zugeschnitten ist
  • prüfen bestehende Versicherungen, entwickeln bestmögliche Versicherungskonzepte und verhandeln im Auftrag ihrer Mandanten mit Versicherungsunternehmen


Dabei üben die Versicherungsberater eine beratende und gutachterliche Tätigkeit aus. Die Vermittlung oder der Verkauf von Versicherungen gehört nicht in ihr Aufgabengebiet und ist ihnen auch nicht gestattet. Nach Meinung der Verbraucherzentralen sind viele Bürger falsch oder überversichert!


Versicherungsberater/innen sind objektiv, neutral und unabhängig, d.h. sie arbeiten nicht im Auftrag einer Versicherung, sondern erhalten ihre Vergütung entweder aus dem Streitwert oder nach einem schriftlich zu vereinbarenden Stunden- oder Pauschalsatz, von ihren Mandanten. Somit ist die notwendige Neutralität und Unabhängigkeit gegenüber den Versicherungsgesellschaften, im Gegensatz zu deren Vertretern und Maklern, gewährleistet. Ihre Tätigkeit üben sie selbstständig und eigenverantwortlich aus.


Voraussetzung für den Zugang zur Tätigkeit sind die Ausbildungen als Versicherungskaufmann/-kauffrau, als Versicherungsfachwirt/in oder als Fachwirt/in für Finanzberatung erforderlich, aber auch juristische Vorbildungen oder ein Abschluss als Betriebswirt/in. Unerlässlich ist langjährige Berufserfahrung in der Versicherungswirtschaft. Der Beruf Versicherungsberater/in gehört zu den rechtsberatenden Berufen und darf nur ausgeübt werden, wenn eine Erlaubnis von der Industrie- und Handelskammer und nach eingehender und bestandener Prüfung erteilt wurde.


Am Anfang eines Beratungsmandats steht ein Orientierungsgespräch in dem der Auftragsumfang definiert und die notwendigen Arbeitsschritte dem Berater und seinem Mandanten aufgeteilt werden. Die verbindliche Beratung erfolgt erst nach schriftlicher Vollmacht durch den Mandanten.


Gegenüberstellung der Berufsgruppen (Einfirmenagent, Mehrfachagent, Versicherungsmakler und Versicherungsberater)

Leistungen

  • Erstellen von neutralen, unabhängigen, objektiven Analysen der finanziellen Risiken
  • Vergleichen, prüfen und ändern der vorhandenen Versicherungsverträge
  • Korrespondieren und verhandeln mit Versicherungsgesellschaften
  • Vertretung als Gutachter oder Sachverständiger bei der außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen



Sachverständiger und Gutachter

Sie fungieren auch als Sachverständiger oder als Gutachter bei der außergerichtlichen Vertretung ihrer Mandanten. Das Versicherungsrecht ist ein undurchschaubares Vertragswerk aus unzähligen Paragraphen, Bestimmungen und Bedingungen - ein komplexes Regelwerk aus sich widersprechenden Präzedenzfällen.


Viele Rechtsanwälte sind mit dieser Materie vollkommen überfordert. Dabei führt der Umgang mit Versicherungen oft um rechtliche Auseinandersetzungen nicht vorbei. Immer wieder werden Schäden zwar dem Grund nach anerkannt. Dann beginnen häufig die Streitigkeiten darüber, welche Entschädigungen genau gezahlt werden müssen. In vielen Fällen bemängeln die Versicherer die Obliegenheitsverletzungen, wie versäumte Meldungen, über erhöhte Forderungen, nicht rechtzeitige Prämienzahlungen oder zu niedrige Versicherungssummen.


Nur wer in solchen Fällen neben den vorliegenden Gesetzes- und Vertragsgrundlagen und Bedingungen die umfangreiche Rechtsprechung und Kommentierung zu diesem Thema kennt, hat Chancen, sich gegen die Versicherungsgesellschaft durchzusetzen. Mit unserer Hilfe werden Sie zu Ihrem Recht kommen!




Mitglied im


Bundesverband der Versicherungsberater e.V.
www.bvvb.de


Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände
und Rechtsdienstleister e.V.
www.rechtsbeistand.de